Kleinunternehmer + EU-Verkaeufe

Kleinunternehmerregelung vs. One-Stop-Shop (OSS): Der Unterschied

Viele Selbststaendige verwechseln Kleinunternehmergrenze und OSS-Schwelle. Das kann teuer werden — denn es sind zwei voellig unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichen Grenzen.

Zwei Regelungen, zwei Schwellen

Kleinunternehmerregelung

Grenze: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr

Betrifft: Deutsche Umsatzsteuer

Bedeutung: Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht in DE

One-Stop-Shop (OSS)

Grenze: 10.000 € EU-Auslandsumsatz/Jahr

Betrifft: MwSt bei EU-Verkaeufen an Endkunden

Bedeutung: MwSt des Ziellandes muss berechnet werden

Wann betrifft dich was?

Nur Deutschland, keine EU-Verkaeufe: Fuer dich ist nur die Kleinunternehmergrenze relevant. OSS spielt keine Rolle.

Du verkaufst digital in die EU: Sobald du digitale Produkte, Software, E-Books oder Online-Kurse an Endkunden in anderen EU-Laendern verkaufst, musst du die OSS-Schwelle im Blick behalten — unabhaengig davon, ob du Kleinunternehmer bist.

Du bist Kleinunternehmer UND verkaufst in die EU: Du kannst gleichzeitig in Deutschland umsatzsteuerbefreit sein und trotzdem OSS-pflichtig werden. Die beiden Regelungen sind voneinander unabhaengig.

Typische Verwechslung

Viele denken: "Ich bin Kleinunternehmer, also muss ich mich um EU-Steuern nicht kuemmern." Das ist falsch. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur fuer die deutsche Umsatzsteuer. Fuer EU-Verkaeufe an Endkunden gibt es eigene Regeln.

Beispiel: Du bist Kleinunternehmer mit 18.000 € Jahresumsatz in Deutschland. Davon gehen 12.000 € an Kunden in Frankreich und Oesterreich. Du bist weiterhin Kleinunternehmer (unter 25.000 €), aber dein EU-Auslandsumsatz liegt ueber der 10.000-Euro-OSS-Schwelle. Du musst die MwSt des Ziellandes berechnen.

Was ist OSS genau?

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-weites Verfahren, um die Mehrwertsteuer fuer grenzueberschreitende Verkaeufe an Endkunden zentral abzuwickeln. Statt dich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu muessen, meldest du alles ueber das BZSt (Bundeszentralamt fuer Steuern) in Deutschland.

Wann musst du OSS nutzen? Wenn du mehr als 10.000 € im Jahr an Endkunden in anderen EU-Laendern umsetzt (B2C). Typische Faelle: digitale Produkte, Software-Lizenzen, Online-Kurse, E-Books.

Was passiert bei Ueberschreitung? Du musst dich beim BZSt fuer OSS registrieren und quartalsweise eine OSS-Erklaerung abgeben. Darin meldest du deine EU-Umsaetze pro Land und fuehrst die jeweilige MwSt ab.

Zusammenfassung: Schnell-Check

  1. Vorjahresumsatz pruefen: Unter 25.000 €? → Kleinunternehmer in DE. Zum Rechner →
  2. EU-Auslandsumsatz pruefen: Ueber 10.000 € an EU-Endkunden? → OSS-Pflicht beachten.
  3. Beides unabhaengig: Du kannst Kleinunternehmer sein und trotzdem OSS-pflichtig.
Kleinunternehmergrenze pruefen

Haeufige Fragen zu Kleinunternehmer und OSS

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmerregelung und OSS?

Die Kleinunternehmerregelung befreit von der deutschen Umsatzsteuer (Grenze: 25.000 € / 100.000 €). OSS regelt die MwSt bei EU-Verkaeufen an Endkunden (Schwelle: 10.000 € EU-Auslandsumsatz). Beide sind unabhaengig voneinander.

Kann ich Kleinunternehmer sein und trotzdem OSS-pflichtig?

Ja. Wenn du digitale Produkte an EU-Endkunden verkaufst und dabei ueber 10.000 € Umsatz machst, bist du OSS-pflichtig — unabhaengig von deinem Kleinunternehmerstatus.

Wo liegt die OSS-Schwelle?

Bei 10.000 € jaehrlichem Umsatz mit Endkunden in anderen EU-Laendern. Wird sie ueberschritten, muss die MwSt des Ziellandes berechnet werden.

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